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   BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09   

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https://dejure.org/2010,4633
BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09 (https://dejure.org/2010,4633)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 2 BvR 616/09 (https://dejure.org/2010,4633)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 (https://dejure.org/2010,4633)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG, § 69d Abs 5 BeamtVG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG mit Art 33 Abs 5 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des sog. Versorgungsabschlags bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Grundsätze des Berufsbeamtentums unter Beachtung des Alimentationsgrundsatzes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG mit Art 33 Abs 5 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger) vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gem § 14 Abs 3 S 1 Nr 3 BeamtVG mit Art 33 Abs 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 441
  • NVwZ 2010, 1355
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 m.w.N.).

    Die Länge der aktiven Dienstzeit eines Beamten, die entsprechend dem Leistungsprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bei der Beamtenversorgung Berücksichtigung finden muss, bleibt bei einer Festsetzung von Versorgungsabschlägen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auch weiterhin eine maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Versorgungsbezüge (so bereits BVerfGK 8, 232 ; in diesem Sinne auch BVerfGE 117, 372 ).

    Andernfalls würde das Pflichtengefüge im Beamtenverhältnis insgesamt verschoben (vgl. BVerfGK 8, 232 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -).

    Der Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand sind verfassungsrechtlich ausnahmsweise dann Grenzen gesetzt, wenn das vorzeitige Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf bestands- beziehungsweise rechtskräftig festgestellten Umständen beruht, die der Verantwortungssphäre des Dienstherrn zuzurechnen sind (vgl. BVerfGK 8, 232 ).

    Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfGE 114, 258 ; im Anschluss daran auch BVerfGK 8, 232 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12/03 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 m.w.N.).

    Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfGE 114, 258 ; im Anschluss daran auch BVerfGK 8, 232 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12/03 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Art. 33 Abs. 5 GG fordert im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 m.w.N.).

    Die Länge der aktiven Dienstzeit eines Beamten, die entsprechend dem Leistungsprinzip gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bei der Beamtenversorgung Berücksichtigung finden muss, bleibt bei einer Festsetzung von Versorgungsabschlägen für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand auch weiterhin eine maßgebliche Berechnungsgrundlage für die Versorgungsbezüge (so bereits BVerfGK 8, 232 ; in diesem Sinne auch BVerfGE 117, 372 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Der Gesetzgeber darf vielmehr die Höhe der Bezüge kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen und nicht allein aus finanziellen Erwägungen gerechtfertigt ist (stRspr, vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. BVerfGE 26, 141 ; 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Der Gesetzgeber darf vielmehr die Höhe der Bezüge kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen und nicht allein aus finanziellen Erwägungen gerechtfertigt ist (stRspr, vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02

    Zur Neugestaltung der Besoldungstabellen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. BVerfGE 26, 141 ; 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ).
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Andernfalls würde das Pflichtengefüge im Beamtenverhältnis insgesamt verschoben (vgl. BVerfGK 8, 232 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Der Gesetzgeber darf vielmehr die Höhe der Bezüge kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen und nicht allein aus finanziellen Erwägungen gerechtfertigt ist (stRspr, vgl. BVerfGE 8, 1 ; 18, 159 ; 70, 69 ; 76, 256 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09
    Die mit dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand verbundenen Belastungen der Staatsfinanzen rechtfertigen deshalb Einschnitte in die Beamtenversorgung mit dem Ziel, das tatsächliche Pensionierungsalter anzuheben und die Zusatzkosten dadurch zu individualisieren, dass die Pension des Beamten um einen Abschlag gekürzt wird (vgl. BVerfGE 114, 258 ; im Anschluss daran auch BVerfGK 8, 232 ; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12/03 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15

    Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Der Gesetzgeber darf daher das Erreichen des Versorgungshöchstsatzes vom Erreichen einer Altersgrenze abhängig machen (vgl. BVerfGE 114, 258 ) und auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus einem nicht in der Verantwortungssphäre des Dienstherrn liegenden Grund mit einer Verminderung des Versorgungsniveaus reagieren (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

    Dies folgt nicht nur aus dem Leistungsgrundsatz, demzufolge sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlagen muss (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ; 121, 241 ), sondern findet seine Rechtfertigung auch in dem Umstand, dass ein vorzeitiges Ausscheiden zu einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung, mithin zu einer Störung des wechselseitigen Pflichtengefüges, führt (vgl. BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

    Danach darf eine alimentationsrechtliche Regelung insbesondere (auch) darauf ausgerichtet werden, Fehlanreizen für eine verfrühte Pensionierung entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 114, 258 ; BVerfGK 8, 232 ; 17, 441 ).

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Abschläge, die sich an der Tatsache des Eintritts in den Ruhestand vor Vollendung des Regelalters orientieren, müssen von Verfassungs wegen nicht danach unterschieden werden, ob die Zurruhesetzung aus der Perspektive des Betroffenen freiwillig oder unfreiwillig erfolgt (vgl. zur Beamtenversorgung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, juris, Rn. 12).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - VerfGH 21/13

    Normenkontrolle gegen Besoldungsgesetz hat Erfolg

    Art. 33 Abs. 5 GG garantiert also nicht die unverminderte Höhe der Bezüge; der Gesetzgeber darf sie kürzen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist (BVerfGE 8, 1, 11 ff. = juris Rn. 39 ff.; 70, 69, 79 = juris Rn. 32; 76, 256, 310 = juris Rn. 107; 114, 258, 289 = juris Rn. 114; BVerfG, NVwZ 2008, 195, 196 = juris Rn. 40 und NVwZ 2010, 1355, 1356 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 3 ZB 15.2632

    Ruhegehaltsberechnung eines wegen Dienstunfähigkeit ausgeschiedenen Beamten -

    Es hat dabei unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 - juris) ausdrücklich festgestellt, dass Art. 33 Abs. 5 GG zwar den Gesetzgeber verpflichtet, bei beamtenversorgungsrechtlichen Regelungen den Kernbestand der Strukturprinzipien, die die Institution des Berufsbeamtentums tragen und von jeher anerkannt sind, zu beachten und gemäß ihrer Bedeutung zu wahren, ihm aber ein weiter Spielraum des politischen Ermessens zur Regelung der Versorgung der Beamten verbleibt.

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssten jedoch in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, B.v. 27.7.2010 a.a.O. Rn. 7).

    Er orientiert sich zunächst allein an der Tatsache des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand und unterscheidet von Verfassungs wegen nicht danach, ob die Ruhestandsversetzung aus der Perspektive des Beamten freiwillig oder unfreiwillig erfolgte (vgl. BVerfG v. 27.7.2010 a.a.O Rn. 9; BayVGH, B.v. 18.9.2013 - 3 ZB 13.535 - juris Rn. 6).

    Allerdings sind der Minderung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand verfassungsrechtlich ausnahmsweise dann Grenzen gesetzt, wenn das vorzeitige Ausscheiden aus dem aktiven Dienst auf bestands- bzw. rechtskräftig festgestellten Umständen beruht, die der Verantwortungssphäre des Dienstherrn zuzurechnen sind (BVerfG, B.v. 27.7.2010 a.a.O. Rn.12); dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall.

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, dem durch ein vorzeitiges Ausscheiden eines Beamten entstehenden Ungleichgewicht zwischen Alimentation und Dienstleistung durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung zu tragen (BVerfG, B.v. 27.7.2010 a.a.O. Rn. 11).

    Es hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt (BVerfG, B.v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 - juris Rn. 7).

  • VG Koblenz, 12.09.2013 - 6 K 445/13

    Beamtenbesoldung verfassungswidrig? - Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

    Die Finanzlage der öffentlichen Haushalte vermag nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 27. September 2005, a. a. O. [291 f.], und die Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, IÖD 2010, 226 [227], vom 20. März 2007, a. a. O. [388], und vom 12. Februar 2003, a. a. O. [253], jeweils m. w. N.) eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentation nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991

    Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit;

    Die Festsetzung eines Versorgungsabschlags vom Ruhegehalt bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 3 BeamtVG a.F. steht im Einklang mit Verfassungsrecht (BVerfG B.v. 20.6.2006 - 2 BvR 361/03; B.v.11.12.2007 - 2 BvR 797/04; B.v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09; BVerwG U.v. 19.2.2004 - 2 C 12.03 und 2 C 20.03; U.v. 25.1.2005 - 2 C 48.03 - juris).

    Dies gilt auch für den Fall des § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG a.F., wenn der Beamte - wie die Klägerin - wegen (nicht dienstunfallbedingter) Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird (BVerfG B.v. 27.7.2010 a.a.O.; BayVGH B.v. 1.3.2005 - 3 B 03.498; B.v. 6.7.2009 - 3 ZB 08.205; B.v. 16.7.2009 - 14 ZB 08.1844; B.v 18.9.2013 - 3 ZB 13.535 - juris).

    1.1 Der Versorgungsabschlag verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums i.S.d. Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfG B.v. 20.6.2006 a.a.O. Rn. 13, 17; B.v. 27.7.2010 a.a.O. Rn. 6; BVerwG U.v. 19.2.2004 - 2 C 12.03 Rn. 12; U.v. 25.1.2005 a.a.O. Rn. 11).

    1.2 Der Versorgungsabschlag verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG B.v. 27.7.2010 a.a.O. Rn. 6).

  • VG München, 08.10.2015 - M 12 K 15.1058

    Keine Verletzung des Alimentationsprinzips durch Regelung von Versorgungsabschlag

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen jedoch in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, B. v. 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 - juris).

    Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden eines Beamten und damit dem Ungleichgewicht zwischen Alimentation und Dienstleistung durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt (BVerfG, B. v. 27.7.2010 - a. a. O.).

    Angesichts des weiten politischen Gestaltungsspielraums beim Erlass von Besoldungs- und Versorgungsregelungen ist Art. 33 Abs. 5 GG für die Regelung von Versorgungsabschlägen kein gesetzgeberischer Handlungsauftrag dahingehend zu entnehmen, zwischen Fällen des antragsabhängigen und damit freiwilligen vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand sowie unfreiwilligen Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu unterscheiden (BVerfG, B. v. 27.7.2010 - a. a. O.).

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Es gehört zu den grundsätzlichen Unterschieden zwischen dem Beamten- und dem Arbeitsrecht, dass sich die Absicherung von Beamten im Alter nach dem Status des letzten Amtes zu richten hat und vom Dienstherrn zu leisten ist (zur Herleitung dieser Grundsätze aus dem Kernbestand der Strukturprinzipien, welche die Institution des Berufsbeamtentums tragen: BVerfG 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 - Rn. 7 f., ZTR 2010, 552) , während die Altersversorgung von Arbeitnehmern im Grundsatz durch die gesetzliche Sozialversicherung als Basis und die lediglich staatlich geförderte Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung und der Eigenvorsorge geprägt ist, wie sich aus der dem Altersvermögensgesetz zugrunde liegenden Konzeption ergibt (Gesetz vom 26. Juni 2001, BGBl. I S. 1310; vgl. BT-Drucks. 14/4595 S. 1) .
  • VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10

    Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige

    Ein Fall der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit sei beim BVerfG zum Az. 2 BvR 616/09 anhängig, ebenso ein entsprechendes Verfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) zum Az. 3 A 762/09.

    Zudem habe das BVerfG im Verfahren 2 BvR 616/09 mit Beschluss vom 27. Juli 2010 eine Eingabe zum Versorgungsabschlag im Fall von Dienstunfähigkeit nicht zur Entscheidung angenommen und auch in dieser Konstellation den Versorgungsabschlag zur Vermeidung einer Verschiebung des Pflichtengefüges im Beamtenrecht für rechtmäßig gehalten.

    Jedoch hat das BVerfG in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren, auf das die Klägerin sich berufen hat, zwischenzeitlich entschieden, dass auch gegen den Versorgungsabschlag bei vorzeitiger (gegebenenfalls unfreiwilliger) Zurruhesetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, vgl. Nichtannahmebeschluss des 2. Senats, 3. Kammer, vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, Juris.

  • OVG Saarland, 25.02.2015 - 1 A 417/13

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Mindestverweildauer im letzten Statusamt -

    Dem Gesetzgeber steht im Rahmen seiner insoweit nicht durch verfassungsrechtliche Vorgaben eingeschränkten - grundsätzlich weiten(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2010 - 2 BvR 616/09 -, juris Rdnr. 7) - Gestaltungsmöglichkeiten offen, eine solche Anrechnungsregelung vorzusehen oder von deren Einführung abzusehen.

    Dies gelte - so das Bundesverfassungsgericht - für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27.7.2010, a.a.O., Rdnr. 7 m.w.N.).

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten ohne Berücksichtigung eines

  • VerfGH Bayern, 30.05.2017 - 14-VII-15

    Berechnung des Ruhegehalts begrenzt dienstfähiger Beamter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 1 A 642/22
  • VGH Bayern, 11.11.2014 - 3 BV 12.1195

    Beamtenrecht

  • VG Hamburg, 24.01.2012 - 4 E 174/12

    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Altersgrenze von 60 Jahren für den

  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 3 ZB 22.1163

    Versorgungsbezüge - Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 2803/09
  • VG Ansbach, 05.04.2016 - AN 1 K 15.00638

    Verringerung des Ruhegehaltes durch Versorgungsabschlag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 3 A 1609/10

    Gewährung von Versorgungsbezügen ohne Kürzung wegen Teilzeitbeschäftigung;

  • VG Weimar, 15.11.2011 - 4 K 1163/10

    Keine altersbezogene Diskriminierung durch die Erfahrensstufenregelung für

  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 10 K 11060/18

    Anerkennung von im Wege der so genannten "Aufbauhilfe" im ehemaligen

  • VG Minden, 03.07.2020 - 12 K 3207/18
  • VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - 4 B 16.17

    Höhe des versorgungsrechtlichen Besoldungseinbehalts; fiktives Unfallruhegehalt

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 2 LB 1/14

    Ruhestandsbeamter; Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen

  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 ZB 13.2115

    Anhörungsrüge; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; rechtliches

  • VG Augsburg, 25.04.2013 - Au 2 K 12.529

    Bundesbeamtenrecht; Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Rente aus

  • VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 2 K 13.35

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Rente aus der gesetzlichen

  • VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685

    Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 38/14
  • VG Augsburg, 19.09.2013 - Au 2 K 13.603

    Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Verletztenrente der Unfallkasse

  • VGH Bayern, 18.09.2013 - 3 ZB 13.535

    Versorgungsabschlag; Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung

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